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BEE-Präsident kritisiert Stimmungsmache gegen Erneuerbare Energien – Der Industrielobbyismus und das Institut der deutschen Wirtschaft

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Peter Becker Stromkonzerne

Zu den heute veröffentlichen Berechnungen des industrienahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln über die Verteilungswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt der Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Dietmar Schütz:

„Die Aussagen des Instituts der deutschen Wirtschaft zu den Verteilungs­wirkungen des EEG stellen den gezielten Versuch dar, die Erneuerbaren Energien für soziale Not in Deutschland verantwortlich zu machen. Das ist absurd und dient ausschließlich dazu, Stimmung gegen die Energie­wende zu machen. Es ist gerade das EEG, das erstmals Investitionen in regenerative Kraftwerke und entsprechende Gewinne für eine breite Schicht in der Bevölkerung ermöglicht hat. Früher erzielten die vier großen Stromkonzerne in monopolähnlichen Strukturen gigantische Gewinne, heute gehen deren Profite zurück. Im Gegenzug gibt es Millionen Bürger, die den Umbau unserer Energieversorgung durch ihre Investitionen ermöglichen.”

Natürlich schlage jede Kostenerhöhung bei Menschen mit schmalem Geldbeutel stärker zu Buche als bei Menschen mit hohem Einkommen. Das sage aber weder etwas über die absolute Belastung der Haushalte aus, noch nimmt es die mittel- und langfristigen Wirkungen der heutigen Investitionen in Erneuerbare Energien in den Blick.

“Denn mit den Erneuerbaren Energien werden erstmals die Kosten für die nachfolgenden Generationen, die durch Umwelt- und Gesundheitsschäden oder die Einlagerung von Atommüll entstehen, real verringert. Mit der Energiewende schaffen wir also überhaupt erst die Voraussetzung, dass Energie auch für künftige Generationen bezahlbar bleibt”, kontert Schütz.

In diesem Jahr müsse ein Drei-Personen-Haushalt durchschnittlich 300 Euro für Energie aufbringen – das meiste davon für Kraftstoffe. Kaum weniger muss er für seine Heizwärme ausgeben, während die Stromkosten den geringsten Teil der gesamten Energierechnung ausmachen. Die EEG-Umlage, die zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien Teil der Stromkosten ist, macht 2012 nur 10 Euro oder 3,5 Prozent der gesamten Energiekosten aus. Außerdem zeigt die Entwicklung der Energiekosten, dass diese in den letzten zwölf Jahren in allen Bereich massiv gestiegen sind – mit über 100 Prozent Verteuerung aber vor allem die Kosten für Heizenergie.

„Was die einkommensschwächsten Haushalte betrifft, ist es schlicht und ergreifend eine sozialpolitisch gebotene Notwendigkeit, staatliche Transferleistungen den realen Lebenshaltungskosten anzupassen“, so BEE-Präsident Schütz abschließend.

Merkwürdig. Wie zurückhaltend das IW in der Vergangenheit zu den milliardenschweren Subventionen für die Energiekonzerne war. Auch das ging ja zu Lasten der Allgemeinheit. Jetzt kritisieren sie die ungerechte Verteilungswirkung: Bei den unteren Einkommen gebe es nur sehr wenige Solarhaushalte, während jeder fünfte Solarhaushalt zum reichsten Zehntel gehört, geht aus der Presseverlautbarung des IW hervor.

Mit der sehr einseitigen Industriepolitik des IW habe ich mich ja nun schon einige Male auseinandergesetzt. Siehe auch: Wolf Lotter und die Dampfmaschinen-Ideologie der liebwertesten Industrie-Gichtlinge. Dazu wichtig: DER STAAT UND DIE FREUNDE DES INDUSTRIELOBBYISMUS

Über das Portal fragdenstaat.de hatte ich ja ein paar Fragen zu dem von mir kritisierten Industriegutachten gestellt:

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) in Zusammenarbeit mit der IW Consult GmbH eine Studie zur „Messung der industriellen Standortqualität in Deutschland“ vorgelegt. Nach welchen Kriterien hat das Ministerium das Institut der deutschen Wirtschaft ausgewählt? Gab es eine öffentliche Ausschreibung? Und wenn ja, warum wurde das IW mit der Studie beauftragt? Was hat das Ministerium für diese Studie bezahlt?

Hier die zweite Antwort des BMWi (schaut mal auf den Preis!):

Sehr geehrter Herr Sohn,

nach der VOL/A ist eine freihändige Vergabe u.a. dann zulässig, wenn es sich um “Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung” handelt, was bei diesem Auftrag zweifelsohne der Fall war. Darüber hinaus kann diese Vergabeart gewählt werden bei Leistungen, die nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können. Oft ergeben sich die zweckmäßigsten Fragestellungen und Vorgehensweisen bei Forschungsaufträgen erst im Zuge der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Angeboten. Dann ist es im Interesse einer wirtschaftlichen Beschaffung, die dem beabsichtigten Zweck auch wirklich dient, von großem Vorteil, wenn mit den Anbietern noch über Einzelheiten der Aufträge gesprochen werden kann, was bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht möglich ist. Die in dem Sie interessierenden Fall gewählte Vergabeart ist im Übrigen nicht weniger wettbewerblich als eine öffentliche Ausschreibung: Dem Teilnahmewettbewerb lag eine öffentliche Bekanntmachung zugrunde. Als geeignete Bewerber wurden dann die in meinem Schreiben vom 7. November 2012 unter 1.c) genannten sechs Institute zur Vorlage eines Angebots aufgefordert. Die öffentliche Bekanntmachung und die Leistungsbeschreibung sind beigefügt. Inzwischen liegt mir auch die Zustimmung des Auftragnehmers zur Nennung des Abgeltungsbetrags vor: Er belief sich auf 163T€ einschl. MWSt.

Dingdong: Also 163.000 Euro kostete der Spaß, den wir als Steuerzahler an das IW abdrücken musste. Stolzer Preis.

Und wenn man auf den Vorstandsliste des IW schaut, entdeckt man übrigens auch einige Atomfreunde…..

Update:

Meine kleine Twitter-Disputation mit den Metall-Arbeitgebern, die ja in den Gremien des IW gut vertreten sind:


Einsortiert unter:Umwelt Tagged: "Media", "Nachrichten", "News", Allgemein, Allgemeines, Atomfreunde, Deutschland, EEG, Energiewende, Industrielobbyismus, Stromkosten

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